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   BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52   

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https://dejure.org/1953,3344
BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52 (https://dejure.org/1953,3344)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1953 - IV ZR 163/52 (https://dejure.org/1953,3344)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1953 - IV ZR 163/52 (https://dejure.org/1953,3344)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52
    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 22. Januar 1951 (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50]) und seither wiederholt ausgeführt hat, kann die Frage, ob der Widerspruch nicht zu beachten ist, ob also die Aufrechterhaltung der Ehe bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe und des gesamten Verhaltens beider Ehegatten sittlich nicht gerechtfertigt ist (§ 48 Abs. 2 S. 2 EheG), nur unter Prüfung aller Umstände der konkreten Ehe und in Würdigung des gesamten Verhaltens beantwortet werden.
  • BGH, 05.04.1951 - IV ZR 79/50

    Widerspruch nach § 48 EheG

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52
    Wie in dem in BGHZ 1, 356 [358] abgedruckten Urteil des Senats ausgeführt worden ist, ist für die bindende und verpflichtende Kraft einer völlig zerrütteten Ehe die Bedeutung entscheidend, die sie vor ihrer Zerrüttung im Leben der Ehegatten erlangt hatte.
  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 154/50

    Willkürliche Ehezerrüttung

    Auszug aus BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen (vgl. z.B. BGHZ 2, 68 [71]), daß auch vor der Eheschliessung liegende Umstände bei der Beurteilung der Beachtlichkeit eine Rolle spielen können.
  • BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53

    Rechtsmittel

    Es würde, wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, eine bedenkliche Entwertung der verpflichtenden Kraft des Ehegelöbnisses bedeuten, wenn dem Motiv der Eheschliessung eine allein entscheidende Bedeutung für die Beachtlichkeit des Widerspruchs eingeräumt würde (vgl. Urteil vom 19.3.1953 - IV ZR 163/52 , Urteil vom 23.4.1953 - IV ZR 186/52 -).
  • BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52

    Rechtsmittel

    Es würde, wie der Senat wiederholt, zuletzt in dem Urteil vom 19. März 1953 - IV ZR 163/52 - ausgesprochen hat, eine bedenkliche Entwertung der verpflichtenden Kraft des Ehegelöbnisses bedeuten, wenn dem Motiv der Eheschliessung eine allein entscheidende Bedeutung für die Beachtlichkeit des Widerspruchs eingeräumt würde.
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